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Seitenverzeichnis anzeigenPrinzipien
Auszug aus der Festschrift 1985 - Einweihungsfeier Katastrophenschutzzentrum MHD Trier Irsch:
Die Freiwilligkeit:
Die Orientierung des MHD aus dem Glauben führt zu einem weiteren Prinzip, dem der Freiwilligkeit.
Der MHD versteht sich als Aufruf zur Mitarbeit, der der Annahme aus freiem Entschluss bedarf. Nur auf dieser Basis kann die Mitgliedschaft im MHD ihren Zwecke erfüllen, zumal sie dem Mitglied Erhebliches abverlangt.
So verlangt sie vorab den Willen zum freien Dienst. Ein erzwungener Dienst wäre nicht menschenwürdig, wäre ein Weg in die geistige Knechtschaft. Dienst aus freier Entscheidung hingegen bedeutet das Erleben wahrer innerer Freiheit, wie sie letztlich nur in solcher Hingabe erfahren werden kann. Die Mitgliedschaft verlangt den Willen zur Einordnung, wohl auch zur Unterordnung und Disziplin. Wie sollte er eingebracht werden, wenn nicht aus der Kraft persönlicher Entscheidung! Die Mitgliedschaft verlangt Beständigkeit und Ausdauer in der eigenen Ausbildung und in der Bereitschaft zur Mitarbeit bei allen Diensten, auch wenn sie schwer fallen. Ohne den Antrieb des freien Willens würde dies alles sehr bald vergehen.
Ehrenamtliches Engagement:
Neben den beiden vorerwähnten Prinzipien stellt sich das der Ehrenamtlichkeit. Im allgemeinen Verständnis bedeutet es ein Tätigwerden für ideelle Zwecke ohne Streben nach eigenem Vorteil. Freilich entspricht es unserer, häufig unverkennbaren, menschlichen Natur, dass mit ehrenamtlichen Tun zwar nicht die Erwartung auf materielle, so doch auf immaterielle Bereicherung verbunden wird.
Gewiss schätzt auch der MHD die ehrenamtliche Mitwirkung seiner Helfer sehr hoch ein. Ihnen hierfür Dank, Anerkennung und Ehrung zu erweisen, erscheint nicht nur legitim, sondern sogar angebracht. Dennoch gebietet ihm sein Auftrag manchmal, das Prinzip der Ehrenamtlichkeit kompromissloser auszulegen. Denn er muss von seinen Helfern ihren Einsatz selbst dann erwarten können, wenn er ihnen besondere Opfer und Verzicht auf äußere Anerkennung auferlegt.
Die Mitverantwortung:
Satzung und Leitfaden legen dar, dass sich die Arbeitsweise des MHD über weite Bereiche seiner Organe und Funktionen nach den Grundsätzen kollegialer Mitverantwortung durch vielschichtige Kompetenzteilung, Meinungsbildung in Beschlussgremien und Stimmrechtausübung vollzieht.
Doch ist der MHD vorrangig eine Hilfs- und Katastrophenschutz-Organisation, was mit Blick auf praktische Aufgabenstellung besagt, dass er ohne vermeidbare Verzögerungen allzeit mit allen verfügbaren Kräften einsatzbereit sein muss. Das erfordert grundsätzlich, von der obersten Führung bis hin zur untersten Gliederung, eine ebenso straffe Entscheidungsfindung wie Umsetzung der getroffenen Entscheidung. Die innere Struktur des MHD ist deshalb auch auf diese Aufgabenstellung ausgerichtet; und wenn unseren aktiven Einheiten schon häufig der Nachweis wirkungsvoller - weil schneller - Einsatzkraft gelungen ist, dann hat das nicht zuletzt darin seinen Grund.
Diese Prinzipien stellen in der Gemeinschaft der Malteser auch weiterhin die wichtigste Grundvoraussetzung für die Arbeit als Malteser dar.
